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Entstehung und Aufgaben
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| Am 19. April 1967 verstarb Konrad Adenauer in seinem Rhöndorfer Wohnhaus. Bald schon wurde in der Öffentlichkeit der Wunsch geäußert, Adenauers Privathaus als Erinnerungsstätte zu erhalten. Seine sieben Töchter und Söhne verschlossen sich dieser Bitte nicht und schenkten im Dezember 1967 Haus, Garten und persönlichen Nachlass der Bundesrepublik Deutschland. Im Gegenzug verpflichtete sich der Bund, eine Stiftung einzurichten, um das Andenken an Konrad Adenauer zu wahren. Seit November 1978 besteht die Stiftung Bundeskanzler-Adenauer-Haus als selbständige, bundesunmittelbare Stiftung des öffentlichen Rechts. Zunächst dem Bundesministerium des Inneren unterstellt, ist sie seit 1998 Teil des Geschäftsbereichs der Bundesbeauftragten für Kultur und Medien. Von dort erhält die Stiftung einen jährlichen Haushalt von derzeit rund 1,1 Millionen Euro. Die Stiftung Bundeskanzler-Adenauer-Haus erinnert an den Politiker, ersten Bundeskanzler, Staatsmann und großen Europäer Konrad Adenauer. Sie
Die Stiftung Bundekanzler-Adenauer-Haus ist keine Förderstiftung, sondern eine operative Stiftung. Projekte Dritter können daher nicht durch Zuschüsse, Stipendien oder sonstige Fördergelder unterstützt werden. Nach dem Vorbild der Stiftung Bundeskanzler-Adenauer-Haus sind mit der Friedrich-Ebert-Gedenkstätte, der Bundeskanzler-Willy-Brandt-Stiftung, der Stiftung Bundespräsident Theodor-Heuss-Haus und der Otto-von-Bismarck-Stiftung vier weitere Politikergedenkstätten errichtet worden. |
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