Der 5. Mai 1955 ...
Der 5. Mai 1955: Die Pariser Verträge treten in Kraft

Nach vier Jahren zähen Ringens um eine Europäische Verteidigungsgemeinschaft (EVG) mit bundesdeutscher Beteiligung scheiterte das Projekt der EVG schließlich am 30. August 1954 in der französischen Nationalversammlung. Eine Ersatzlösung musste her, und dies so schnell wie möglich. Man beriet zunächst eilends in London, dann, vom 19. bis 23. Oktober 1954, in Paris. Am Ende der Pariser Konferenzen stand ein Bündel von elf Verträgen und Abkommen: die sogenannten Pariser Verträge. Sie regelten die internationale Stellung der Bundesrepublik Deutschland nach dem Scheitern der EVG.

Mit dem Inkrafttreten der Pariser Verträge am 5. Mai 1955 wurde das Besatzungsstatut aufgehoben und die Bundesrepublik Deutschland souverän! Die Besatzungsmächte nannten sich fortan Schutzmächte, die
Hohen Kommissare fungierten künftig als Botschafter, und Bundeskanzler Konrad Adenauer übertrug Heinrich von Brentano die Leitung des Auswärtigen Amtes. Einzig die Vorbehaltsrechte in Bezug auf Berlin und Deutschland als Ganzes sowie einige Sonderrechte, insbesondere zur Truppenstationierung, verblieben bis zur endgültigen vertraglichen Regelung im Jahre 1990 in alliierter Hand.

Zudem regelten die Pariser Verträge das Problem der bundesdeutschen Wiederbewaffnung. Sie gründeten die Westeuropäische Union (WEU), die als Verteidigungssystem die gescheiterte EVG ersetzte und die
Voraussetzung für den bundesdeutschen Eintritt in die NATO schuf.

Schließlich fand sich in Paris auch eine Regelung für den deutsch-französischen Zankapfel der Saar. Die französische Regierung hatte den Abschluss des Saarstatuts zur Vorbedingung für das Zustandekommen der
übrigen Westverträge gemacht. Niemand mochte zu diesem Zeitpunkt ahnen, dass sich die Saarbevölkerung ein Jahr später in einer Volksabstimmung gegen diesen vereinbarten Autonomiestatus mit enger ökonomischer Bindung an Frankreich entscheiden sollte.

Die Pariser Verträge 1954/55 bilden die erste große Zäsur in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland: Die Bonner Republik fand – fast auf den Tag genau 10 Jahre nach der bedingungslosen Kapitulation – als gleichberechtigter Partner in die westliche Staatengemeinschaft zurück. Dabei waren die politischen und militärischen Bedingungen aus Bonner Sicht sehr viel günstiger, als sie im Rahmen der EVG ausgefallen wären. So wurde nun etwa der von Adenauer im Grunde ohnehin stets favorisierte NATO-Beitritt erreicht. Doch fand das Vertragswerk keineswegs einhellige Zustimmung. Die SPD-Opposition votierte im Bundestag gegen die Ratifizierung, weil die verstärkte Westbindung – nach ihrem Dafürhalten – die deutsche Teilung unnötig vertiefte. Zudem fiel mit den Pariser Verträgen freilich auch den Startschuss zur gesellschaftlich stark umstrittenen Wiederbewaffnung und löste eine Welle pazifistisch-neutralistisch motivierten Protests (Stichworte Paulskirchenbewegung, "ohne mich") aus.

Im Vergleich zur Bonner Entscheidung mutet die französische Einwilligung in die Pariser Verträge auf den ersten Blick paradox an. Schließlich stimmte die Nationalversammlung nun ohne zu zögern einer
nicht-integrierten, selbständigen (bundes-)deutschen Armee ohne direkte Kontrollmöglichkeiten zu, die Pleven-Plan und EVG um alles in der Welt hatten zu verhindern versucht. Gewiss, Bonn erkaufte das Pariser Jawort mit dem Verzicht auf den Besitz von ABC-Waffen. Doch verständlich wird das französische Einlenken erst mit dem Blick auf die weltpolitische Lage (Stichwort Indochina) einerseits sowie die innere Krise der IV. Republik andererseits. Mit den Pariser Verträgen gebot die Regierung Mendès France einer weiteren Preisgabe nationalstaatlicher Souveränität, insbesondere auf dem sicherheitspolitischen Sektor, Einhalt. Der Weg zur Force de frappe blieb offen. Kurzum: Die französische Nation erinnerte sich ihrer Größe.

Einen Wendepunkt markierten die Pariser Verträge aber auch für das westliche Europa. Mit der EVG waren die Pläne einer bundesstaatlich organisierten Politischen Gemeinschaft gescheitert, hatten die
europäischen Integrationsbestrebungen insgesamt einen herben Rückschlag erlitten. Auch wenn die einst mit der Montanunion begonnene wirtschaftliche Integration wenig später in den Römischen Verträgen des Jahres 1957 intensiviert werden sollte, war ein europäischer Bundesstaat in weite Ferne gerückt. Die Weichen blieben auf nationalstaatliche Kooperation gerichtet.
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